Information für Fachpersonen

Für Zuweisende

Informationen für IV-Beratende, Psychiatrien und medizinische Fachpersonen.

Das KompetenzCentrum für Arbeit & Gesundheit ist anerkannter Leistungserbringer der Invalidenversicherung Schweiz. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu unseren Programmen, Zuweisungswegen und Berichterstattung — damit die Zuweisung reibungslos funktioniert.

Programmübersicht

Unsere Programme im Überblick

Alle Programme sind anerkannte IV-Massnahmen gemäss IVG. Die Zuweisung erfolgt über die zuständige IV-Beratungsperson.

3 Monate
Umschulung & Erstausbildung
Vertiefte Berufliche Abklärung (BASE)

Tagesstruktur, 3 Monate. Für Jugendliche und Erwachsene ohne klares Berufsziel. Ergebnis: schriftlicher Bericht mit 1–3 Berufsoptionen und konkretem Integrationsplan.

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3–6 Monate
Führungskräfte & höhere Fachfunktionen
Kaderprogramm KAG

Aufbautraining (unter 50% AF) und Arbeitstraining (über 50% AF), je 3 Monate. Spezialisiert auf höhere Fach- und Führungsfunktionen. KAG-Kompetenznachweis und Fachdiplom als Ergebnis.

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Individuell
Umschulung & Erstausbildung
Gezielte Vorbereitung

Voraussetzung: klar definiertes Berufsziel nach vorangegangener Abklärung. Schwerpunkt KV, Logistik, Administration. Schulische Förderung, Praktika, Bewerbungscoaching.

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4 Wochen
Berufliche Abklärung
Potenzial Abklärung (POA)

Max. 50% Pensum, min. 2h täglich. Kompetenzanalyse und Integrationsplan. Für Personen ohne Berufsziel oder nach längerer Auszeit. Schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen.

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Laufend
Begleitung & Coaching
IV Coaching

Direkte Begleitung bei Arbeitsplatzerhalt, Praktikum und Berufsausbildung. Koordination mit Arbeitgeber, Lehrbetrieb und IV-Stelle. Regelmässige Berichterstattung.

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3 Monate
Erstausbildung Jugendliche
BASE Berufsassessment (Jugendliche ab 13 J.)

30 Stunden individuelles Coaching, flexibel neben der Schule. Für Jugendliche mit ADHS, Autismus, Asperger oder anderen psychischen Herausforderungen. IV-finanziert bei entsprechendem Anspruch.

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Zuweisungsweg

So funktioniert die Zuweisung

Die Zuweisung erfolgt über die zuständige IV-Beratungsperson. Ein kostenloses Erstgespräch klärt die Eignung und den optimalen Programmstart.

1
Kontaktaufnahme

IV-Beratungsperson oder Fachperson nimmt Kontakt mit uns auf — telefonisch oder per E-Mail.

2
Erstgespräch

Kostenloses Erstgespräch mit der versicherten Person — Eignungsprüfung und Programmempfehlung.

3
Verfügung IV

IV-Beratungsperson verfügt die Massnahme. Wir erhalten die Verfügung und bestätigen den Starttermin.

4
Programmbeginn & Bericht

Programm startet. Regelmässige Berichte an die IV-Beratungsperson während und am Ende der Massnahme.

Medizinische Fachpersonen

Information für Psychiatrien und Ärzte

Wenn Sie Patienten begleiten, die sich beruflich neu orientieren müssen oder einen Wiedereinstieg anstreben, können unsere Programme eine sinnvolle Ergänzung zur medizinischen Behandlung sein.

Die Zuweisung zu unseren Programmen erfolgt immer über die zuständige IV-Stelle — nicht direkt durch medizinische Fachpersonen. Als Arzt oder Psychiater können Sie jedoch:

Ihre Patienten auf die Möglichkeit einer IV-Anmeldung hinweisen und zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der IV-Stelle ermutigen

Uns für ein informelles Gespräch kontaktieren, um das passende Programm für Ihren Patienten einzuschätzen

Im laufenden Prozess mit uns zusammenarbeiten — wir koordinieren eng mit allen Beteiligten

Transparenz

Berichterstattung an die IV

Wir legen grossen Wert auf eine transparente und zeitnahe Kommunikation mit der IV-Beratungsperson — über den gesamten Programmprozess.

Eintrittsbestätigung

Nach Programmstart erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Startdatum und zuständiger Begleitperson.

Zwischenbericht

Bei längeren Programmen erhalten Sie regelmässige Zwischenberichte über den Verlauf und allfällige Anpassungen.

Schlussbericht

Am Ende des Programms erhalten Sie einen detaillierten Schlussbericht mit Ergebnissen, Empfehlungen und nächsten Schritten.

Direkte Erreichbarkeit

Bei Fragen oder ausserordentlichen Situationen sind wir für Sie jederzeit direkt erreichbar — ohne Umwege.

Fragen zur Zuweisung?

Wir stehen Ihnen für ein kurzes Gespräch zur Verfügung — zur Programmeignung, zum Zuweisungsweg oder zu laufenden Massnahmen.

Telefon: 062 296 06 96  |  E-Mail: info@arbeitsmarkt-integration.ch