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6 Tipps, um den Wiedereingliederungsprozess erfolgreich zu gestalten

Wiedereingliederung im Kanton Aargau

In jedem Unternehmen gibt es immer Mitarbeitende, die aus dem einen oder anderen Grund krankheitsbedingt ausfallen. In den meisten Fällen ist es notwendig, dass die Arbeitnehmende ihre Arbeit langsam und schrittweise wieder aufnehmen.

So kann das Unternehmen qualifizierte Fachkräfte behalten und so schnell wie möglich wieder von deren Fähigkeiten profitieren.

Es gibt einige Dinge, die Sie tun können, um Wiedereingliederung zu erleichtern.
Hier sind sechs davon:

1. Die Bedeutung eines reibungslosen Wiedereingliederungsprozesses

Stellen Sie sich vor, Sie sind HR-Leiter/in eines Betriebes, das gerade einen schwierigen Krankheitsfall hinter sich hat. Die Person kehrt nach längerer Abwesenheit an ihren Arbeitsplatz zurück, und das Unternehmen ist bestrebt, den normalen Betrieb wieder aufzunehmen.

Um einen reibungslosen Wiedereingliederungsprozess zu gewährleisten, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden.

Der erste Schritt ist die Beurteilung der Fähigkeiten, Belastung und Rolle. Einige Mitarbeitende können in ihre frühere Aufgabe zurückkehren, während andere vielleicht eine veränderte Arbeitsumgebung benötigen.

Es ist essenziell, einen Eingliederungsplan zu erstellen, der den Bedürfnissen aller gerecht wird. Ausserdem ist es wichtig, geduldig zu sein, während sich Betroffenen wieder an die Arbeit gewöhnen. Dazu kann es gehören, ihnen mehr Zeit für die Erledigung von Aufgaben zu geben oder kürzere Pausen einzulegen. Hierbei können Ihnen externe Spezialisten helfen, dies in angepasster Form zu tun. Es ist schwierig einzuschätzen, was eine angepasste Tätigkeit bedeutet. Zudem ist die Kommunikation immens wichtig. Nicht zu wenig, nicht zu viel.

Dabei ist der Vertrauensaufbau essenziell. Der Übergang von rein therapeutischen Behandlungen zurück in die Arbeitsumgebung ist ein heikler Moment und braucht viel Engagement von allen Seiten. Nur so kann es gelingen.

Letztlich ist ein reibungsloser Wiedereingliederungsprozess sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitende wichtig. Wenn man sich die Zeit nimmt, die Fähigkeiten und Bedürfnisse jedes Einzelnen zu beurteilen, können beide Parteien sicher sein, dass die Rückkehr zum normalen Betrieb so reibungslos wie möglich verläuft.

2. Was zu tun ist, bevor Mitarbeitende an seinen Arbeitsplatz zurückkehren

Wenn Mitarbeitende aus einer Krankheits-Absenz zurückkehren, legen viele Arbeitgebende als Erstes fest, wie der Arbeitsplan des Mitarbeitenden aussehen wird.  Bei stundenweise beschäftigten Arbeitnehmern kann dies bedeuten, dass man sich mit dem Vorgesetzten zusammensetzt, um einen Arbeitsplan zu erstellen, der mit den Arbeitszeiten übereinstimmt, die der Arbeitnehmer zur Verfügung hat.

Angestellte müssen ihre Rückkehr möglicherweise mit ihrer Führungspersönlichkeit oder die verantwortliche Person im Human Resources besprechen. Damit wird sichergestellt, dass sie über alle Änderungen oder Aktualisierungen ihrer Aufgaben auf dem Laufenden sind.

In manchen Fällen hat der Arbeitgebende eine Regelung für zurückkehrenden Mitarbeitenden getroffen. Dieser Leitfaden kann verlangen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Unterlagen ausfüllt oder aktualisierte Kontaktinformationen angibt, bevor er an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Es ist wichtig, dass sich die Mitarbeitende mit solchen Richtlinien vertraut machen und sie genau befolgen. Besprechen Sie die Inhalte dieser Richtlinien mit Ihrem internen Rechtsdienst oder mit Spezialisten der jeweiligen Versicherung. Hier ergeben sich oft gesetzliche Stolpersteine bezüglich Daten- und Arbeitnehmerschutzes.

Wenn der Mitarbeitende wegen einer Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgebende sicherstellen, dass der Mitarbeitende wieder arbeitsfähig ist. Und zu welchem Pensum und Leistung.

Dazu kann ein Gespräch mit einem Arzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft von Vorteil sein, um die Freigabe für die Rückkehr des Arbeitnehmers zu erhalten. Dazu wird eine Vollmacht der betroffenen Person nötig. Der Arbeitgebende sollte sich auch vergewissern, dass die Betroffenen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, damit er sicher und bequem zurückkehren kann. Dies kann selbstorganisierte Therapieformen sein. Die eigene Weiterentwicklung sollte weitergeführt werden. Therapie in psychischer oder physischer Form sind essenziell für den zukünftigen Erfolg einer Wiedereingliederung.

3. Wie man Mitarbeitende wieder an seine Aufgaben heranführt

Nach einer langen Krankheitszeit ist Peter endlich wieder bei seinen Aufgaben angekommen. Aber wie führt man ihn wieder an seine Arbeit heran? Es ist bedeutsam, darauf zu achten, dass er es nicht übertreibt, vor allem, wenn er schon lange krank war. Wichtig könnte hier ein externes Coaching sein, welche die Gründe für den Ausfall wie z. B. ein Burn-out oder andere psychische Diagnosen analysiert.

Hier ein paar Fragen, wie sie gestellt werden könnten:

– Was hat zur Dauerbelastung geführt

– Was braucht Peter im Umfeld (Arbeit/Privat)

– Wie kann er sich beim Aufbau selbst eingrenzen und Belastungsgrenzen erkennen

– Was könnte Peter zusätzlich tun, um eine bessere Belastungsbalance zu erhalten

– Wie könnte er besser bezüglich Kommunikation und sozialer Interaktion im Team tun

– Wie sieht seine Vorstellung der Wiedereingliederung aus (Zeit, Pensum, Leistung, Ziele)

Sie sollten ihn schrittweise an seine alten Aufgaben heranführen. Vielleicht lassen Sie ihn zunächst ein paar Stunden am Tag kommen und steigern dann allmählich die Zeit, die er bei der Arbeit verbringt. Das wird ihm helfen, sich wieder einzugewöhnen, ohne es zu übertreiben. Dazu kann die Invalidenversicherung Massnahmen im Bereich Arbeitsplatzerhalts bieten. Dies könnte ein internes Aufbautraining sein, das mit einem Minimum von 2 Stunden startet. Dies kann zusammen mit Ihrem zuständigen Case Manager der Versicherung besprochen werden.

Begleiten Sie aktiv und beobachten Sie, wie es der Person geht. Aus Erfahrung von 18 Jahren Tätigkeit in diesem Bereich weiss ich, dass es im Alltag schwierig ist, herauszufinden, wo die Person steht. Zudem möchten die meisten Menschen nicht nach Aussen zeigen, dass es Ihnen schlecht geht. Es steht viel auf dem Spiel; Job- und Gesichtsverlust und die existenzielle Angst in Zukunft.

Ein externes Coaching hat sich in diesem Fall noch immer bewährt, da es dem Betroffenen die Probleme ausserhalb des Unternehmens zu besprechen. Die Ansätze aus dem Coaching kann er anschliessend im Betrieb umsetzen. Wenn Schwierigkeiten auftreten oder sich die Person wieder krank fühlt, sollten Sie einen Schritt zurücktreten und ihn sich erholen lassen, bevor Sie mit der Wiedereingliederung fortfahren. Hierbei lohnt sich diese Schritte oder «auf und ab» mit dem beteiligten Player zu besprechen. Aus meiner Sicht braucht es ein gewisses Mass an Verantwortung, welches an die Betroffene gestellt werden, ohne zu überfordern.

4. Tipps zur Aufrechterhaltung der Kommunikation während des Wiedereingliederungsprozesses

Ein erfolgreicher Wiedereingliederungsprozess hängt von einer guten Kommunikation zwischen dem Arbeitnehmer, seiner Familie, seinem Unternehmen und allen beteiligten Fachleuten ab.

Es gibt einige Tipps, die helfen können, eine gute Kommunikation während des gesamten Prozesses aufrechtzuerhalten:

  1. Halten Sie alle Beteiligten regelmässig über die Fortschritte des Mitarbeitenden auf dem Laufenden. Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmer selbst als auch für alle beteiligten Ärzte und Therapeuten.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten verstehen, was von ihnen erwartet wird. Dazu gehört, was die Mitarbeitende in der Lage ist zu tun, was sein Unternehmen von ihm erwartet, wenn er an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt und welche Ziele sie sich selbst gesetzt hat.
  3. Scheuen Sie sich nicht, um Hilfe zu bitten, wenn Sie sie brauchen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie mit einer Situation umgehen sollen oder nicht wissen, was Sie jemandem sagen sollen, scheuen Sie sich nicht, eine Fachperson, um Rat zu fragen.

5. Sicherstellen, dass sich der Mitarbeitende in dieser Zeit wohl und unterstützt fühlt

Die betroffene Person sollte sich in dieser Phase der Wiedereingliederung wohl und unterstützt fühlen. Es ist wichtig, dass er Vertrauen in seine Fähigkeiten wieder erlangt und dass er über die dafür notwendigen Ressourcen verfügt. Vorgesetzte des Mitarbeitenden sollte zur Verfügung stehen, um alle Fragen oder Bedenken des Mitarbeitenden zu beantworten. Ausserdem sollten Vorgesetzte dafür sorgen, dass der Mitarbeitende mit seinem Arbeitspensum zurechtkommt und nach seiner Rückkehr nicht überlastet wird.

Dazu gibt es Seminare von uns, welche Führungskräfte auf diesen Umgang präventiv schulen. Das Coaching steht ebenfalls dem Betrieb zur Verfügung und kann helfen, die Kommunikation und Verständnis beider Parteien zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne in diesem IV-Coaching während dem Prozess.

6. Zusätzliche Ressourcen für Arbeitgebende und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz

Die Invalidenversicherung, Unfall- / oder Krankentaggeldversicherung sind wichtige Ressourcen für Sie.

Diese Versicherungen können dazu beitragen, dass Arbeitnehmende während seiner Genesung die benötigten Leistungen erhalten und wieder auf die Beine kommen.

Diese Leistungen können helfen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn sie krankheitsbedingte Absenzen erfolgen. Diese Versicherungen können den Arbeitnehmenden und -gebenden helfen, die medizinische- und Eingliederungskosten zu tragen. Die nötigen Eingliederungsmassnahmen stellt die Invalidenversicherung Schweiz Ihnen zur Verfügung.

Externe Abklärung wie z. B. eine Potenzial Abklärung und Coaching sind wertvolle Ressourcen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Sie können helfen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und einen reibungslosen Übergang zurück an den Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zudem ist eine vorherige gründliche Abklärung vom Jetzt zustand massgebend für die weiteren Schritte. Eine Analyse der Möglichkeiten im Vorfeld vereinfacht die Eingliederungsplanung und dienen als Richtschnur für die richtigen Massnahmen.

Das Kompetenzzentrum für Arbeit und Gesundheit in Aarau ist ein akkreditierter und langjähriger Leistungserbringer der IV Schweiz. Diese Dienstleistungen können durch die Invalidenversicherung finanziert werden und ist damit eine wertvolle Ressource für Unternehmen.

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